Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute einen Baustopp gegen dem am 30. Januar 2014 erteilten Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 16 (Fürth Nord) verhängt. Gegen den Beschluss hat u.a. die Stadt Fürth Einspruch eingelegt. Der Baustopp gilt so lange, bis in der Hauptsache entschieden worden ist.